Übersicht :
- Der KiB-Vorstand
- Die Sparten
- Wir bedanken uns …
- Die Statuten
- Der Vorstand
Präsident | Kurt M. Gloor | 3280 Meyriez |
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Vizepräsidentin
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Jacqueline Zurkinden |
1700 Fribourg |
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Finanzen
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Urs Luginbühl | 3280 Murten |
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Logistik | Inge Laureyns |
1793 Jeuss |
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Kommunikation | vakant |
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TALK IM KiB |
Kurt M. Gloor |
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2. Die Sparten
Sparte | Zuständig | |
THEATER |
Kellertheater Murten www.kellertheatermurten.ch | |
KABARETT / COMEDY |
KiB Kultur im Beaulieu Mailkontakt | |
JAZZ | Wir veranstalten bis auf Weiteres keine Jazzkonzerte! |
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BLUES | Vully Blues Club www.vullybluesclub.ch | |
WORLD MUSIK | Worldmusic Konzerte www.tonal-kuenstler.ch | |
LITERATUR | KiB Kultur im Beaulieu Mailkontakt | |
TALK IM KiB |
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3. Wir bedanken uns für die finanzielle Unterstützung des KiB bei folgenden :
Privatpersonen |
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Marcel + Ruth Cuttat | Murten |
Beat + Gaby Fasnacht | Muntelier |
Kurt M. + Elsbeth Gloor | Meyriez |
Ernst + Therese Schelker | Murten |
Hans F. + Elisabeth Stocker | Murten |
Helmut + Heidi Walter | Küsnacht |
Walter + Margrit Zürcher | Meyriez |
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Firmen und Institutionen | |
AMICALE Expoagricole | Murten |
Druckerei Murtenleu | Murten |
EDELLINE AG | Murten |
Einrichtungshaus Beat Schwarz | Murten |
ELEKTRONET GmbH | Murten |
GIME, Groupement des Industriels de Morat et Environs | Murten |
Loterie Romande | Givisiez |
Remund Thiébaud AG | Murten |
Roland Murten AG | Murten |
ROMAG aquacare AG |
Düdingen |
T & R AG Gümligen | Gümligen |
VALIANT Bank | Murten |
WAGO CONTACT SA | Domdidier |
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Kanton und Gemeinden | |
Kulturamt des Kt. Freiburg | |
Stadt Murten | |
Gemeinde Greng | |
Gemeinde Meyriez | |
Gemeinde Muntelier | |
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Unser Dank gilt aber auch ganz besonders: |
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4. Die Statuten
Statuten des Vereins Kultur im Beaulieu |
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1. |
NAME, ZWECK UND FORM |
1.1 |
Name |
Unter dem Namen Kultur im Beaulieu besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Murten. |
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1.2 | Zweck |
Der Verein ist ideeller Natur und bezweckt die Förderung des kulturellen Lebens in der Region Murten. Er richtet sein Interesse auf die Bereitstellung eines Standortes mit einer Infrastruktur für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen. |
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1.3 |
Form |
Der Verein KULTUR IM BEAULIEU fördert überdies das kulturelle Selbstverständnis und unterstützt das Kulturschaffen der Einwohner von Murten und den umliegenden Gemeinden. Er ist parteipolitisch, konfessionell sowie wirtschaftlich unabhängig und neutral. |
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2. |
MITTEL |
Der Verein KULTUR IM BEAULIEU finanziert sich durch:
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3. |
MITGLIEDER |
3.1 |
Mitgliederkategorien |
Die aktiven und passiven Mitglieder bilden den Verein KULTUR IM BEAULIEU: | |
3.1.1 |
Aktive Mitglieder sind Veranstalter, Vereine und Einzelpersonen, welche in den Kultursparten sowie in weiteren Bereichen inhaltliche Beiträge im Sinne des Vereinszwecks realisieren wollen. Als aktive Mitglieder können auch andere Personen aufgenommen werden. |
3.1.2 |
Passive Mitglieder sind natürliche und juristische Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche die Ziele des Vereins unterstützen. An den Mitgliederversammlungen besitzen passive Mitglieder kein Stimmrecht. |
3.1.3 |
Aktive Mitglieder sind Veranstalter, Vereine und Einzelpersonen, welche in den Kultursparten sowie in weiteren Bereichen inhaltliche Beiträge im Sinne des Vereinszwecks realisieren wollen. Als aktive Mitglieder können auch andere Personen aufgenommen werden. |
3.2 | Mitgliedschaft |
3.2.1 |
Die Aufnahme als Aktivmitglied erfolgt durch mündlichen oder schriftlichen Antrag an den Vorstand. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit der Mehrheit der Anwesenden. |
3.2.2 |
Als passive Mitglieder können alle Personen, unabhängig von ihrer Nationalität und Konfession, ab dem 15. Altersjahr aufgenommen werden. Die Aufnahme als Passivmitglied erfolgt durch die Beitrittserklärung und die Bezahlung des Mitglie-derbeitrages. Über Aufnahmen oder Abweisung entscheidet der Vorstand. |
3.3 |
Mitgliederbeitrag |
Der Mitgliederbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Sein Ansatz wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. |
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3.4 |
Austritt |
Jedes Aktivmitglied kann unter Einhaltung von einer Frist von einem Jahr auf das Ende eines Vereinsjahres dem Vorstand schriftlich seinen Austritt bekannt machen. Bei Austritt oder Ausschluss ist der volle Beitrag bis zum Ende des Vereinsjahres geschuldet. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Jedes Passivmitglied kann auf Ende des Vereinsjahres dem Vorstand seinen Austritt erklären. |
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3.5 |
Ausschluss |
Aktive und passive Mitglieder können ausgeschlossen werden, wenn sie den Interessen des Vereins zuwiderhandeln oder sein Ansehen nachhaltig schädigen, eingegangenen Verpflichtungen nicht nachkommen oder den Mitgliederbeitrag, auch nach mehrfacher Mahnung nicht beglichen haben. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit der Mehrheit der Anwesenden. Der Vorstand ist berechtigt, ein Mitglied ohne Grundangabe auszuschliessen. |
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4. | ORGANISATION UND LEITUNG |
4.1 |
Organe |
Die Organe des Vereins sind:
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4.2 | Die Mitgliederversammlung |
4.2.1 |
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich, binnen 4 Monate nach Abschluss des Vereinsjahres, statt. Dazu sind alle Mitglieder mindestens 4 Wochen vor der Versammlung schriftlich unter Angabe von Datum, Zeit, Ort und Tagesordnung einzuladen. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand oder durch Antrag der einfachen Mehrheit der Aktivmitglieder innert 30 Tagen einberufen werden. |
4.2.2 |
Die Mitgliederversammlung hat folgende Befugnisse:
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4.2.3 |
Die Mitgliederversammlung beschliesst mit einfachem Mehr der Anwesenden. Sie kann nur über Geschäfte verbindlich Beschluss fassen, die in der Einladung traktandiert worden sind. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident oder sein Vertreter an der Versammlung den Stichentscheid. |
4.2.4 | Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. |
4.3 | Der Vorstand |
4.3.1 |
Die Leitung des Vereins KULTUR IM BEAULIEU ist Aufgabe des Vorstandes, welcher jeweils für eine Dauer von 3 Jahren gewählt wird. Er vertritt diesen nach aussen und besorgt alle Vereinsgeschäfte, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen wurden. Der Vorstand kann einzelne seiner Kompetenzen an Dritte oder Vereinsmitglieder delegieren. |
4.3.2 |
Der Vorstand besteht aus mindestens 5, maximal 7 Aktivmitgliedern. Mindestens zwei Mitglieder im Vorstand sind reserviert für Vertreter der Kultursparten. Der Vorstand konstituiert sich selbst und wird vom Präsidenten geleitet. |
4.3.3 | Der Vorstand hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
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4.3.4 |
Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. |
4.3.5 | Über jede Vorstandssitzung wird ein Beschlussprotokoll geführt. |
4.4 | Die Kultursparten |
4.4.1 |
Als Kultursparte gilt eine Gruppe von Personen, ein Verein, oder eine Einzelperson die Kultur schaffen und/oder unterstützen. Die Kultursparte ist selbst verantwortlich für die Durchführung ihrer Veranstaltungen, wobei das Veranstaltungsreglement des Vereins KULTUR IM BEAULIEU verbindlich ist. |
4.4.2 |
Die Kultursparten führen ihre Veranstaltungen in Eigenregie in den Lokalen des Vereins KULTUR IM BEAULIEU durch. |
4.4.3 |
Jede Kultursparte ist verpflichtet, ihr Programm periodisch mit dem Vorstand des Vereins abzusprechen sowie gegebenenfalls anzupassen. |
5. | HAFTUNG |
Für die Verbindlichkeiten des Vereins KULTUR IM BEAULIEU haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Der Verein schliesst die notwendigen Versicherungen ab die erforderlich sind, damit der Verein selbst, seine Organe und seine Mitglieder in der Ausübung ihrer Funktionen abgedeckt sind. |
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6. | BESONDERE BESTIMMUNGEN |
Keine |
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7. | SCHLUSSBESTIMMUNGEN |
7.1 | Anerkennung der Statuten |
Jedes Mitglied anerkennt durch seinen Eintritt in den Verein stillschweigend diese Statuten und verpflichtet sich, diesen und den Beschlüssen der Vereinsorgane nachzukommen. |
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7.2 |
Nicht geregelte Fälle |
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Für alle in diesen Statuten nicht geregelten Fällen gelten die einschlägigen Bestimmungen des Vereinsrechtes nach Art. 60 ff. ZGB. |
7.3 |
Inkraftsetzung |
Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründerversammlung vom 02. April 2003 im Gärtnerhaus des Beaulieuparks in 3280 Murten genehmigt und sofort in Kraft gesetzt. |
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Änderungen: | 1) An der AGV vom 05. Mai 2009: Artikel 6. |
Der Präsident Die Vizepräsidentin
Kurt M. Gloor Lucia Wieland |
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