Der Trägerverein

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Übersicht :

  1. Der KiB-Vorstand
  2. Die Sparten
  3. Wir bedanken uns …
  4. Die Statuten
  1. Der Vorstand
Präsident Kurt M. Gloor  3280 Meyriez
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Vizepräsidentin
Jacqueline Zurkinden
 1700 Fribourg
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Finanzen
Urs Luginbühl  3280 Murten
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Logistik  Inge Laureyns
 1793 Jeuss
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Kommunikation  vakant
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TALK IM KiB
Kurt M. Gloor
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2. Die Sparten

Sparte Zuständig
THEATER
Kellertheater Murten www.kellertheatermurten.ch
KABARETT / COMEDY
KiB Kultur im Beaulieu         Mailkontakt
JAZZ Wir veranstalten bis auf Weiteres keine Jazzkonzerte!
BLUES Vully Blues Club  www.vullybluesclub.ch
WORLD MUSIK Worldmusic Konzerte          www.tonal-kuenstler.ch
LITERATUR KiB Kultur im Beaulieu          Mailkontakt
TALK IM KiB
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3. Wir bedanken uns für die finanzielle Unterstützung des KiB bei folgenden :

Privatpersonen

Marcel + Ruth Cuttat Murten
Beat + Gaby Fasnacht Muntelier
Kurt M. + Elsbeth Gloor Meyriez
Ernst + Therese Schelker Murten
Hans F. + Elisabeth Stocker Murten
Helmut + Heidi Walter Küsnacht
Walter + Margrit Zürcher Meyriez
.
Firmen und Institutionen
AMICALE Expoagricole Murten
Druckerei Murtenleu Murten
EDELLINE AG Murten
Einrichtungshaus Beat Schwarz Murten
ELEKTRONET GmbH Murten
GIME, Groupement des Industriels de Morat et Environs Murten
Loterie Romande Givisiez
Remund Thiébaud AG Murten
Roland Murten AG Murten
ROMAG aquacare AG
Düdingen
T & R  AG  Gümligen Gümligen
VALIANT Bank Murten
WAGO CONTACT SA Domdidier
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Kanton und Gemeinden
Kulturamt des Kt. Freiburg
Stadt Murten
Gemeinde Greng
Gemeinde Meyriez
Gemeinde Muntelier
.
Unser Dank gilt aber auch ganz besonders:
  • den regelmässigen Veranstaltern – Kellertheater Murten,  Vully Blues Club, Worldmusic Konzerte, Murten Classics, Märlihuus, usw.  – die unser Kulturzentrum mit Leben und Inhalten füllen..
  • allen 100 Personen und Geschäften, die in einen Kulturstuhl investierten und dem KiB so zu notwendigen Investitionen verhalfen. ..
  • allen Helferinnen und Helfern, die mit ihrem ehrenamtlichen Einsatz den erfolgreichen Betrieb des KiB regelmässig ermöglichen!

4. Die Statuten

Statuten des Vereins Kultur im Beaulieu

.
1.

NAME, ZWECK UND FORM

1.1

Name

Unter dem Namen Kultur im Beaulieu besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Murten.

1.2 Zweck

Der Verein ist ideeller Natur und bezweckt die Förderung des kulturellen Lebens in der Region Murten. Er richtet sein Interesse auf die Bereitstellung eines Standortes mit einer Infrastruktur für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen.

1.3

Form

Der Verein KULTUR IM BEAULIEU fördert überdies das kulturelle Selbstverständnis und unterstützt das Kulturschaffen der Einwohner von Murten und den umliegenden Gemeinden. Er ist parteipolitisch, konfessionell sowie wirtschaftlich unabhängig und neutral.

2.

MITTEL

Der Verein KULTUR IM BEAULIEU finanziert sich durch:

  • Beiträge der Mitglieder
  • Einnahmen aus der Vereinstätigkeit
  • Zuwendungen aus öffentlicher und privater Hand
3.

MITGLIEDER

3.1

Mitgliederkategorien

Die aktiven und passiven Mitglieder bilden den Verein KULTUR IM BEAULIEU:
3.1.1

Aktive Mitglieder sind Veranstalter, Vereine und Einzelpersonen, welche in den Kultursparten sowie in weiteren Bereichen inhaltliche Beiträge im Sinne des Vereinszwecks realisieren wollen. Als aktive Mitglieder können auch andere Personen aufgenommen werden.

3.1.2

Passive Mitglieder sind natürliche und juristische Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche die Ziele des Vereins unterstützen. An den Mitgliederversammlungen besitzen passive Mitglieder kein Stimmrecht.

3.1.3

Aktive Mitglieder sind Veranstalter, Vereine und Einzelpersonen, welche in den Kultursparten sowie in weiteren Bereichen inhaltliche Beiträge im Sinne des Vereinszwecks realisieren wollen. Als aktive Mitglieder können auch andere Personen aufgenommen werden.

3.2 Mitgliedschaft
3.2.1

Die Aufnahme als Aktivmitglied erfolgt durch mündlichen oder schriftlichen Antrag an den Vorstand. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit der Mehrheit der Anwesenden.

3.2.2

Als passive Mitglieder können alle Personen, unabhängig von ihrer Nationalität und Konfession, ab dem 15. Altersjahr aufgenommen werden. Die Aufnahme als Passivmitglied erfolgt durch die Beitrittserklärung und die Bezahlung des Mitglie-derbeitrages. Über Aufnahmen oder Abweisung entscheidet der Vorstand.

3.3

Mitgliederbeitrag

Der Mitgliederbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Sein Ansatz wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

3.4

Austritt

Jedes Aktivmitglied kann unter Einhaltung von einer Frist von einem Jahr auf das Ende eines Vereinsjahres dem Vorstand schriftlich seinen Austritt bekannt machen. Bei Austritt oder Ausschluss ist der volle Beitrag bis zum Ende des Vereinsjahres geschuldet. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.

Jedes Passivmitglied kann auf Ende des Vereinsjahres dem Vorstand seinen Austritt erklären.

3.5

Ausschluss

Aktive und passive Mitglieder können ausgeschlossen werden, wenn sie den Interessen des Vereins zuwiderhandeln oder sein Ansehen nachhaltig schädigen, eingegangenen Verpflichtungen nicht nachkommen oder den Mitgliederbeitrag, auch nach mehrfacher Mahnung nicht beglichen haben. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit der Mehrheit der Anwesenden. Der Vorstand ist berechtigt, ein Mitglied ohne Grundangabe auszuschliessen.

4. ORGANISATION UND LEITUNG
4.1

Organe

Die Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
4.2 Die Mitgliederversammlung
4.2.1

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich, binnen 4 Monate nach Abschluss des Vereinsjahres, statt. Dazu sind alle Mitglieder mindestens 4 Wochen vor der Versammlung schriftlich unter Angabe von Datum, Zeit, Ort und Tagesordnung einzuladen. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand oder durch Antrag der einfachen Mehrheit der Aktivmitglieder innert 30 Tagen einberufen werden.

4.2.2

Die Mitgliederversammlung hat folgende Befugnisse:

  • Wahl, Entlastung und Abberufung des Vorstandes.
  • Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung.
  • Beschlussfassung der Mitgliederbeiträge. Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern, die dem Vorstand 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich eingereicht worden sind.
  • Genehmigung von Statutenrevisionen.
  • Auflösung des Vereins.
4.2.3

Die Mitgliederversammlung beschliesst mit einfachem Mehr der Anwesenden. Sie kann nur über Geschäfte verbindlich Beschluss fassen, die in der Einladung traktandiert worden sind. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident oder sein Vertreter an der Versammlung den Stichentscheid.

4.2.4 Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen.
4.3 Der Vorstand
4.3.1

Die Leitung des Vereins KULTUR IM BEAULIEU ist Aufgabe des Vorstandes, welcher jeweils für eine Dauer von 3 Jahren gewählt wird. Er vertritt diesen nach aussen und besorgt alle Vereinsgeschäfte, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen wurden. Der Vorstand kann einzelne seiner Kompetenzen an Dritte oder Vereinsmitglieder delegieren.

4.3.2

Der Vorstand besteht aus mindestens 5, maximal 7 Aktivmitgliedern. Mindestens zwei Mitglieder im Vorstand sind reserviert für Vertreter der Kultursparten. Der Vorstand konstituiert sich selbst und wird vom Präsidenten geleitet.

4.3.3 Der Vorstand hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:

  • Erstellung des Jahresprogrammes unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Kunstsparten.
  • Erstellen des Budgets und der Jahresrechnung
  • Durchführung von eigenen Anlässen und Veranstaltungen, welche durch die vertretenen Kultursparten nicht abgedeckt sind.
  • Aufnahme oder Abweisung von Mitgliedern
  • Verwaltung des Vereinsvermögens und der Liegenschaft
  • Festlegung und Durchsetzung des Veranstaltungsreglementes Führen der übrigen Vereinsgeschäfte
4.3.4

Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.

4.3.5 Über jede Vorstandssitzung wird ein Beschlussprotokoll geführt.
4.4 Die Kultursparten
4.4.1

Als Kultursparte gilt eine Gruppe von Personen, ein Verein, oder eine Einzelperson die Kultur schaffen und/oder unterstützen. Die Kultursparte ist selbst verantwortlich für die Durchführung ihrer Veranstaltungen, wobei das Veranstaltungsreglement des Vereins KULTUR IM BEAULIEU verbindlich ist.

4.4.2

Die Kultursparten führen ihre Veranstaltungen in Eigenregie in den Lokalen des Vereins KULTUR IM BEAULIEU durch.

4.4.3

Jede Kultursparte ist verpflichtet, ihr Programm periodisch mit dem Vorstand des Vereins abzusprechen sowie gegebenenfalls anzupassen.

5. HAFTUNG

Für die Verbindlichkeiten des Vereins KULTUR IM BEAULIEU haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Der Verein schliesst die notwendigen Versicherungen ab die erforderlich sind, damit der Verein selbst, seine Organe und seine Mitglieder in der Ausübung ihrer Funktionen abgedeckt sind.

6. BESONDERE BESTIMMUNGEN

Keine

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1 Anerkennung der Statuten

Jedes Mitglied anerkennt durch seinen Eintritt in den Verein stillschweigend diese Statuten und verpflichtet sich, diesen und den Beschlüssen der Vereinsorgane nachzukommen.

7.2

Nicht geregelte Fälle

Für alle in diesen Statuten nicht geregelten Fällen gelten die einschlägigen Bestimmungen des Vereinsrechtes nach Art. 60 ff. ZGB.

7.3

Inkraftsetzung

Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründerversammlung vom 02. April 2003 im Gärtnerhaus des Beaulieuparks in 3280 Murten genehmigt und sofort in Kraft gesetzt.

Änderungen: 1) An der AGV vom 05. Mai 2009: Artikel 6.
Der Präsident               Die Vizepräsidentin

Kurt M. Gloor                Lucia Wieland

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